Fachpraktiker/-in Küche   

Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/in Küche (Beikoch/-köchin) ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG und orientiert sich an der Ausbildung zum Koch/zur Köchin. Der Fachpraktiker Küche ist vorwiegend in Betrieben der Gemeinschaftsverpflegung sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe tätig. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen das Anwenden einfacher arbeits- und küchentechnischer Verfahren bei der Vor- und Zubereitung sowie dem Anrichten von Gerichten. Dabei setzt der Fachpraktiker Küche unter Berücksichtigung der Hygiene, des Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich ein.

Ausbildungsschwerpunkte

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  4. Umweltschutz
  5. Umgang mit Gästen
  6. Arbeitsplanung; Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern
  7. Hygiene
  8. Warenwirtschaft
  9. Anwenden einfacher arbeits- und küchentechnischer Verfahren
  10. Verarbeiten von pflanzlichen Nahrungsmitteln
  11. Vor- und Zubereitungsarbeiten in der kalten Küche
  12. Herstellen von Grundsuppen und Grundsoßen
  13. Verarbeiten von Fleisch, Geflügel und Fisch
  14. Zubereiten einfacher Speisen aus Molkereiprodukten und Eiern
  15. Herstellen und Anrichten von einfachen Frucht- und Süßspeisen
  16. Verarbeiten und Anrichten von Halbfertig- und Fertigprodukten 


Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.