Fachpraktiker/-in Küche
Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/in Küche (Beikoch/-köchin) ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG und orientiert sich an der Ausbildung zum Koch/zur Köchin. Der Fachpraktiker Küche ist vorwiegend in Betrieben der Gemeinschaftsverpflegung sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe tätig. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen das Anwenden einfacher arbeits- und küchentechnischer Verfahren bei der Vor- und Zubereitung sowie dem Anrichten von Gerichten. Dabei setzt der Fachpraktiker Küche unter Berücksichtigung der Hygiene, des Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich ein. 
Ausbildungsschwerpunkte
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
 - Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
 - Umweltschutz
 - Umgang mit Gästen
 - Arbeitsplanung; Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern
 - Hygiene
 - Warenwirtschaft
 - Anwenden einfacher arbeits- und küchentechnischer Verfahren
 - Verarbeiten von pflanzlichen Nahrungsmitteln
 - Vor- und Zubereitungsarbeiten in der kalten Küche
 - Herstellen von Grundsuppen und Grundsoßen
 - Verarbeiten von Fleisch, Geflügel und Fisch
 - Zubereiten einfacher Speisen aus Molkereiprodukten und Eiern
 - Herstellen und Anrichten von einfachen Frucht- und Süßspeisen
 - Verarbeiten und Anrichten von Halbfertig- und Fertigprodukten
 
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
 